Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.06.1993 | BGH, 10.08.1993

Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93   

Zitiervorschläge
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BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93 (https://dejure.org/1993,857)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1993 - 2 StR 331/93 (https://dejure.org/1993,857)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 2 StR 331/93 (https://dejure.org/1993,857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an Nebentäterschaft - Anforderungen an Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Einwirkung eines agent provocateur; Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln; Auswirkungen der Ermöglichung der Straftat durch das Landeskriminalamt auf die Strafbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 584
  • NStZ 1994, 91
  • StV 1994, 15
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 559/91

    Strafmilderung bei Tatprovokation

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).

    Eine Abwägung des von den Ermittlungsbehörden zur Tatbestandserfüllung und deren möglicher Auswirkung geleisteten Beitrags mit den übrigen maßgeblichen Umständen war - anders als im Fall BGH NStZ 1992, 275, 276 - unerläßlich.

  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 60/88

    Voraussetzungen der gerichtlichen Pflicht zur Vornahme einer umfassenden

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87

    Möglichkeit der Strafmilderung bei Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BGH, 24.03.1993 - 2 StR 103/93

    Gereinigte Kokainzubereitung - Veräußerung - Vorstufe - Handeltreiben -

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Mit der Aufnahme der Drogenherstellung in der Absicht, das Rauschgift anschließend zu verkaufen, war der Tatbestand des Handeltreibens erfüllt (BGH, Beschl. v. 2. November 1988 - 2 StR 581/88 u. v. 24. März 1993 - 2 StR 103/93; Joachimski, Betäubungsmittelrecht 4. Aufl. § 29 Anm. 3 b, c, g und 2. Aufl. § 11 a.F. Anm. 7 b, Beispiele; Körner, Betäubungsmittelgesetz 3. Aufl. § 29 Rdn. 53-56, 70).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Daß die Herstellung nur im Ausland durch andere Mittäter erfolgte, ändert daran nichts (vgl. BGH NStZ 1993, 180 [BGH 04.12.1992 - 2 StR 442/92]).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen nieder, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens verneint und auf Beihilfe zum Handeltreiben erkannt oder hingewiesen hat (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 9, 14, 21, 24, 29, 36, 39, 42, 47, 56, 57, 58, 59; BGH StV 1985, 14; BGH, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05; BGH, Urt. vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; vgl. auch Winkler NStZ 2005, 315).
  • LG Ulm, 31.03.2010 - 6 KLs 41 Js 6865/09

    Vierfachmord von Eislingen: Vier Morde als Freundschaftsdienst?

    Neben dem Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat sind wesentliche Anhaltspunkte der Umfang der Tatbeteiligung und der Wille des Täters, Durchführung und Ausführung der Tat maßgeblich zu bestimmen (vgl. etwa Beschluss vom 21.07.1983 - 2 StR 331/93 - zitiert nach BGH-Nack).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Sie hat dazu geführt, daß als Handeltreiben auch Handlungen abgeurteilt werden, die weit im Vorfeld der eigentlichen Umsatzgeschäfte liegen, diese nur als Hilfstätigkeiten begleiten oder ihnen im Rahmen des Geldflusses nachfolgen: Im Vorfeld werden Tätigkeiten wie die Erkundigung nach Lieferquellen (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1), das Auskundschaften potentieller Abnehmer (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20) und sogar das Beschaffen von Laborgeräten für die Herstellung von Drogen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40) als vollendetes Handeltreiben erfaßt.
  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau;

    Nicht zuletzt deshalb fasst die Rechtsprechung die Aufnahme der Drogenherstellung in Verkaufsabsicht als (vollendetes) Handeltreiben auf (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40 m.w.N.).
  • BGH, 03.08.2005 - 2 StR 360/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung Mittäterschaft und

    Die Belieferung mit Grundstoffen zur Herstellung von Betäubungsmitteln begründet deshalb noch keinen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39; BGHSt 47, 134, 136).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39) ist für diese Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe maßgebend, welcher Art der Tatbeitrag ist und mit welcher Willensrichtung er geleistet wird.

    Mittäterschaft kommt vor allem in Betracht, wenn der Beteiligte in der Rolle eines gleichberechtigten Partners mitgewirkt hat (vgl. BGH NStZ 1984, 413; 2002, 375, 377; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Handeltreiben 1; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 39, jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung kann zwar auch die eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte mit Betäubungsmitteln - also ohne mittäterschaftliche Beteiligung - den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllen (vgl. BGHSt 34, 124, 125; 29, 239, 240; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 39).

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    In diesem Zeitpunkt war die neue Plantage nach den Feststellungen zum Wachstumsstadium der bei der Durchsuchung sichergestellten Pflanzen (UA 8, 18) auch schon wieder angelegt, so dass damit die Tatbestandsalternative des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bereits erfüllt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4) und auch die vom Tatbestand weiter vorausgesetzte funktionale Verknüpfung mit dem Waffenführen ("dabei") gegeben war.
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 208/01

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge);

    Selbst wenn man - mit BGHSt 38, 58 - zwischen der Lieferung des "fertigen" Imitats an den Händler und dem (beabsichtigten) Verkauf der Pseudodroge durch diesen an den Endverbraucher eine so enge Verbindung sieht, daß das (täuschende) Handeltreiben des Händlers mit dem Imitat dem Zwischenhändler quasi "zuzurechnen" ist, ist diese enge Verbindung jedenfalls dann nicht mehr gegeben, wenn an dem vom Zwischenhändler gelieferten Stoff weitere Veränderungen vorgenommen werden sollen, um Imitate herzustellen (vgl. Weber BtMG § 29 Rdn. 1078; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39: die Belieferung mit Grundsubstanzen zur Herstellung von Betäubungsmitteln begründet noch keinen Verstoß gegen das BtMG).

    Die Strafkammer hat die Haupttat des H., zu der der Angeklagte Hilfe geleistet hat, zureichend festgestellt (UA 13 f., 21); die Einzelheiten dieser Tat brauchte der Angeklagte nicht zu kennen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39 (Lieferung von Grundsubstanzen); BGH, Beschluß vom 20. Juni 1995 - 4 StR 273/95 (Transport von Streckmitteln)).

  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufzucht von Cannabis);

    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (vgl. BGHSt 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 25, 39, 54, 56).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von

    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39, 56 und 58; zum Kurier vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

    Im Vorfeld werden Tätigkeiten wie die Erkundigung nach Lieferquellen (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1), das Auskundschaften potentieller Abnehmer (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20) und sogar das Beschaffen von Laborgeräten für die Herstellung von Drogen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40) als vollendetes Handeltreiben erfaßt.
  • BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99

    Mittäterschaft; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97

    Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen

  • BGH, 06.05.2010 - 4 StR 98/10

    Geldfälschung (Strafzumessung beim Einsatz eines V-Mannes; Strafmilderung;

  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02

    Mittäterschaftlicher Betäubungsmittelhandel (Einfuhr; Betäubungsmittelimitate;

  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 340/02

    Eigennützigkeit als Voraussetzung für Mittäterschaft beim Handeltreiben

  • BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15

    Mittäterschaft wegen Betruges (Bedeutung des Tatbeitrages)

  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

  • BGH, 08.01.2002 - 3 StR 489/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Mittäterschaft und Beihilfe

  • BGH, 12.04.2005 - 4 StR 13/05

    Täterschaftlich begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

  • BGH, 15.12.1997 - 5 StR 475/97

    Wesentliche Anhaltspunkte zur Ermittlung des Tatbeitrages eines Rauschgifttäters

  • BGH, 30.07.1997 - 2 StR 340/97

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe für das Handeltreiben mit

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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93   

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https://dejure.org/1993,2087
BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93 (https://dejure.org/1993,2087)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1993 - 4 StR 296/93 (https://dejure.org/1993,2087)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 4 StR 296/93 (https://dejure.org/1993,2087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer wegen Beihilfe zu mehreren Sexualstraftaten verhängten Gesamtstrafe - Indizielle Wirkung des verwirklichten Regelbeispiels und mögliche Kompensationswirkung anderer Strafzumessungsfaktoren

  • rechtsportal.de

    StGB §§ 27, 52, 53

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 584
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93
    Die indizielle Bedeutung eines Regelbeispiels kann durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert werden (BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1 und 5; BGH StV 1989, 432).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93
    Die indizielle Bedeutung eines Regelbeispiels kann durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert werden (BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1 und 5; BGH StV 1989, 432).
  • BGH, 19.04.1984 - 4 StR 205/84

    Betrug durch Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen - Beihilfe zum

    Auszug aus BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93
    Darauf kommt es hier jedoch nicht an: Besteht die Beihilfe aus einer einzigen Handlung oder - wie hier - pflichtwidrigen Unterlassung, so ist sie auch dann, wenn der Haupttäter mehrere rechtlich selbständige Taten begeht, als eine Tat zu bewerten (BGH bei Dallinger MDR 1957, 266; BGH bei Holtz MDR 1980, 272; BGH, Beschluß vom 19. April 1984 - 4 StR 205/84 = StV 1984, 329 - LS -).
  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 746/83

    Zumutbarkeit der unterlasseen Handlung bei unechten Unterlassungsdelikten -

    Auszug aus BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93
    Die Annahme des Landgerichts, die Angeklagte habe durch das Unterlassen zumutbarer Maßnahmen bedingt vorsätzlich zum sexuellen Mißbrauch eines Kindes und - tateinheitlich - zum sexuellen Mißbrauch einer Schutzbefohlenen Beihilfe geleistet, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH NStZ 1984, 164).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93
    Die indizielle Bedeutung eines Regelbeispiels kann durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert werden (BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1 und 5; BGH StV 1989, 432).
  • BGH, 03.08.2005 - 2 StR 202/05

    Untreue (Missbrauchsalternative; Treubruchsalternative;

    Fördert der Gehilfe durch eine Handlung mehrere Haupttaten eines oder mehrerer Haupttäter, liegt ebenfalls nur eine einheitliche Beihilfe vor (vgl. BGH NJW 2000, 1732, 1735; NStZ 1993, 584).
  • LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16

    Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft

    Ob die Teilnahme des Verurteilten an der Haupttat, die einen besonders schweren Fall im Sinne von § 176 Abs. 3 StGB in der Fassung vom 10.03.1987 darstellt, ebenfalls nach der insofern erforderlichen eigenen Gesamtwürdigung (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 17. Juni 1993 - 4 StR 296/93 -, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 13. September 2007 - 5 StR 65/07 -, Rn. 5, juris) selbst einen besonders schweren Fall darstellt - wofür die Feststellungen in den chilenischen Urteilen sprechen dürften -, bedarf für die Frage der gegenseitigen Strafbarkeit keiner Entscheidung.
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Die fortlaufende Förderung der Schmuggeltaten durch den Angeklagten G stellt sich hier jedoch in einer Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung des Angeklagten zu neun Haupttaten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 9).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Da seine Unterstützung des Haupttäters allein in der Tätigkeit als Fahrer des Fahrzeugs bestand, hat der Angeklagte S. nur eine - einheitliche - Beihilfetat begangen (BGH NStZ 1993, 584; BGH wistra 1996, 141; 1997, 62; vgl. Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Rdn. 13 zu § 27 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Abzustellen ist daher nicht auf die Anzahl der Haupttaten, sondern auf die diesen jeweils genau zuzuordnenden, konkret festgestellten Beihilfebeiträge (st. Rspr.; BGH StV 1984, 329; NStZ 1993, 584; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 657/95).
  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 139/03

    Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft (Lagern von Betäubungsmitteln; eigenes

    Für den Fall, daß der neue Tatrichter den Beitrag des Angeklagten als Beihilfe wertet, wird auch zu bedenken sein: Besteht der Tatbeitrag des Gehilfen aus einer einzigen Handlung, so ist sein Verhalten auch dann als eine Tat zu werten, wenn der Haupttäter (Ö.) mehrere rechtlich selbständige Handlungen begeht (vgl. BGH NStZ 1993, 584; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 2).
  • BGH, 27.10.1999 - 2 StR 451/99

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Beihilfehandlungen

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für aktive Unterstützungshandlungen des Gehilfen, sondern auch für die durch garantenpflichtwidriges Unterlassen geleistete Beihilfe (vgl. BGH NStZ 1993, 584).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Besteht die Beihilfe - wie hier - aus einer einzigen Handlung, so braucht im Schuldspruch das rechtliche Verhältnis der Haupttaten zueinander nicht dargelegt zu werden (BGH NStZ 1993, 584 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06

    Konkurrenzen bei der Beihilfe (fortlaufende Förderung der Taten als eine

    Die fortlaufende Förderung der Taten stellt sich deshalb hier in der Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung des Angeklagten zu den 47 Haupttaten dar (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 9; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 27 Rdn. 13).
  • BGH, 04.07.1995 - 1 StR 225/95

    Bande - Bandenmitgliedschaft - Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel -

    Dabei gilt: Besteht der Tatbeitrag des Gehilfen aus einer einzigen Handlung, so ist sein Verhalten auch dann als eine Tat zu werten, wenn der Haupttäter (D.) mehrere rechtlich selbständige Handlungen begeht (vgl. BGH NStZ 1993, 584).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 657/95

    Änderung des Schuldspruchs - Nachholung eines Teilfreispruchs

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Rechtsprechung
   BGH, 10.08.1993 - 5 StR 462/93   

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https://dejure.org/1993,2366
BGH, 10.08.1993 - 5 StR 462/93 (https://dejure.org/1993,2366)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1993 - 5 StR 462/93 (https://dejure.org/1993,2366)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93 (https://dejure.org/1993,2366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafmilderungsgrund - Strafaussetzung - Bewährung - Urteilsgründe - Angemessenheit - Aussetzungsfähigkeit - Ermessen - Strafwirkung

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 584
  • StV 1993, 638
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 5 StR 462/93
    Zwar darf das Bestreben, dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung zu bewilligen, nicht dazu führen, daß die schuldangemessene Strafe unterschritten wird (BGHSt 29, 319 ).

    Dem Tatrichter ist aber bei Feststellung der schuldangemessenen Strafe ein Spielraum eingeräumt (BGHSt 29, 319, 320 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Innerhalb dieses Spielraums schuldangemessener Strafen trifft den Richter nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB die Pflicht, die von der Strafe ausgehende Wirkung für das künftige Leben des Täters zu berücksichtigen (BGHSt 29, 319, 321).

  • BGH, 23.07.1991 - 5 StR 298/91

    Berücksichtigung der Spezialprävention

    Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 5 StR 462/93
    Bei dieser außergewöhnlichen Häufung gewichtiger Strafmilderungsgründe hat das Landgericht nicht ausreichend dargetan, aus welchen Gründen nicht auch eine nach der Strafhöhe aussetzungsfähige Strafe noch schuldangemessen gewesen wäre und hätte verhängt werden können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3; Begründung 18).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 5 StR 462/93
    Dazu gehört auch die Vermeidung unbeabsichtigter Nebenwirkungen von Verurteilung und Vollzug, etwa der Gefahr, daß die Strafe einen bisher sozial ausreichend eingepaßten Täter aus der sozialen Ordnung herausreißt (BGHSt 24, 40, 42).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 113/94

    Verletzung von Art. 6 MRK - Strafmilderung - Verfahrensverzögerung

    Innerhalb dieses Spielraums schuldangemessener Strafen trifft den Richter nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB die Pflicht, die von der Strafe ausgehende Wirkung für das künftige Leben des Täters zu berücksichtigen (BGHSt 29, 319, 321).' (BGH in NStZ 1993, 584 = StV 1993, 638).
  • BGH, 20.10.2021 - 6 StR 460/21

    Grundsätze der Strafzumessung (unterlassene Erörterung der Schuldangemessenheit

    Dem Tatgericht ist aber bei der Feststellung der schuldangemessenen Strafe ein Spielraum eröffnet, innerhalb dessen es nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB die von der Strafe ausgehende Wirkung für das künftige Leben des Täters zu berücksichtigen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - 5 StR 298/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3; vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93, NStZ 1993, 584 mwN).
  • LG Düsseldorf, 12.02.2009 - 1 KLs 5/08
    Die Verhängung einer Strafe von zwei Jahren vermeidet es daher, dass der Angeklagter als unbeabsichtigte Nebenwirkung der Strafe aus seinem intakten sozialen Umfeld herausgerissen wird (vgl. BGH Beschluss vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93 - NStZ 1993; StV 1993, 25).
  • BGH, 15.02.1994 - 5 StR 26/94

    Fehlerhafte Strafzumessung - Unsachliche Urteilsformulierungen

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  • BGH, 21.09.1993 - 5 StR 512/93

    Voraussetzungen der Annahme einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit -

    Auf den Senatsbeschluß vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93 - wird hingewiesen.
  • BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährten Tatverhaltens

    Aus welchen Gründen nicht auch eine nach der Strafhöhe aussetzungsfähige Strafe noch schuldangemessen gewesen wäre und hätte verhängt werden können (Senatsbeschluß vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93 -, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3; Begründung 18), ist bislang nicht ausreichend dargetan.
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